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Informationen zur Beauftragung des Sachverständigen:

Vorbemerkungen:

Im Bereich des Handwerks wird eine Gutachtenerstattung im allgemeinen
dann beauftragt, wenn der Auftraggeber eine handwerkliche Leistung für
nicht fachgerecht erbracht hält oder erworbene Waren von Handwerkern
mit Mängeln behaftet sieht.


Ein Gutachten kann von Privatpersonen oder Rechtsanwälten zunächst
dazu eingesetzt werden, einen beginnenden Streit mit einem Handwerker
außergerichtlich zu beenden.

Wird dieser Streit dann doch vor einem Gericht weitergeführt, ist es
möglich, dass das erstattete Gutachten von dem jeweils zuständigen
Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht in die
Gerichtsverhandlung einbezogen wird.


Aus diesem Grund ist:

  - Vom Auftraggeber der Gutachtenerstattung bei der Formulierung der
    vom Sachverständigen zu beantwortenden Fragen (Beweisfragen)
    eine gewisse Umsicht und Sorgfalt angebracht.

    Eine sorgfältige Formulierung der Beweisfragen erleichtert dem
    Sachverständigen eine eindeutige Beantwortung dieser Fragen.

    Bestehen beim Auftraggeber Zweifel daran, wie diese Beweisfragen
    formuliert werden sollen, kann der Sachverständige hierzu seine Hilfe
    anbieten

  - Vom Sachverständigen das Gutachten mit entsprechender Umsicht
    und Sorgfalt auszuarbeiten.

    Das Gutachten mit allen dafür erforderlichen Feststellungen, Fotos,
    Unterlagen usw. so auszuarbeiten und zu gestalten, dass auch
    fachfremde Personen (Auftraggeber, Rechtsanwälte, Richter usw.)
    den Ausführungen des Sachverständigen möglichst problemlos
    folgen können.